FAQ

UNFALL WAS TUN?

NOTIEREN SIE:
Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen, Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei verletzten Personen ist unbedingt die Polizei zu rufen.

FOTOGRAFIEREN SIE:
nach Möglichkeit den Unfallort mit den Fahrzeugpositionen nach dem Zusammenstoß (es empfiehlt sich, eine Digitalkamera im Fahrzeug mitzuführen oder die Fotofunktion des Handys zu nutzen).
Achten Sie auch auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. und fotografieren diese aus unterschiedlichen Perspektiven. Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang bzw. der Unfallsituation (Fahrzeugendpositionen, Spuren) an.

WANN DARF ICH EINEN SACHVERSTÄNDIGEN BEAUFTRAGEN?
Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten zu lassen. Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden.

WER TRÄGT DIE KOSTEN FÜR DEN SACHVERSTÄNDIGEN?
Bei Haftpflichtschäden haben Sie das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten beim unverschuldeten Schaden werden durch Schädiger bzw. gegnerische Versicherung übernommen.
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. §14 der AKB (Allgemeine Bedingungen für Kraftfahrzeugversicherung)

KOSTENVORANSCHLAG ODER SACHVERSTÄNDIGER?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen.
So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Im Kostenvoranschlag fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungsdauer, Reparaturdauer, Vorhaltekosten, Nutzungsausfallentschädigung. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.