Leistungen

SCHADENSGUTACHTEN

 

HAFTPFLICHTSCHADEN

  1. Wir erstellen Schadengutachten nach Verkehrsunfällen.
  2. Diese Gutachten dienen zur Schadenregulierung durch die Versicherung des Verursachers.
  3. Unsere Honorare berechnen wir nach der BVSK- Honorartabelle mit der Versicherungswirtschaft.

 

KASKOSCHADEN

  1. Gerne erstellen wir für Sie ein Schadengutachten nach einem Kaskofall.
  2. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Hierbei legen wir ebenfalls die BVSK-Honorartabelle zugrunde.
  3. Lassen Sie sich doch vorher eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben.
  4. Bei Vorlage dieser Freigabe rechnen wir gerne unser Honorar mit Ihrer Versicherung ab.

Unser Tipp:

  1. Gerade bei Kaskoschäden bis 1.500,– € wird es von den Versicherern gerne gesehen, wenn
  2. lediglich ein Kurzgutachten erstellt wird. Bieten Sie dies bei einer telefonischen Anfrage
  3. Ihrem Kaskoversicherer an, und Sie werden in aller Regel eine Kostenübernahmeerklärung bekommen.

 

SCHADENSKALKULATION BEI BAGATELLSCHADEN

  1. Bei einer Schadenshöhe von ca. 750 € werden in der Regel keine Gutachten erstellt. Um seine Ansprüche gegenüber dem Schädiger/Versicherung geltend machen zu können, benötigen sie einen Kostenvoranschlag der Werksatt, oder eine Schadenskalkulation von einen Sachverständigem ihrer Wahl.

 

Unser Tipp:

  1. Eine Schadenshöhe von ca. 750 € ist bei modernen Fahrzeuge relativ schnell erreicht. Oft einmal werden versteckte Schäden am Fahrzeug durch Besitzer nicht erkannt. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit einem KFZ-Sachverständigen  ihres Vertrauens.

Ihr Vorteil:

  1. Durch fundierte Schadensaufnahme trifft der Sachverständige alle beweissichernden Maßnahmen. Im Streitfall haben Sie die nötigen Beweise.
  2. Kostenvoranschlag gilt nicht als Beweismittel.

 

FAHRZEUGBEWERTUNGEN

  1. für Pkw, Zweiräder,  Transporter, Lkw, Omnibusse, Wohnmobile und Wohnanhänger
  2. Unfallaufnahme
  3. Beweissicherung
  4. Beratung
  5. Gutachtenprüfung
  6. Fahrzeugbewertung