Leistungen
SCHADENSGUTACHTEN
HAFTPFLICHTSCHADEN
- Wir erstellen Schadengutachten nach Verkehrsunfällen.
- Diese Gutachten dienen zur Schadenregulierung durch die Versicherung des Verursachers.
- Unsere Honorare berechnen wir nach der BVSK- Honorartabelle mit der Versicherungswirtschaft.
KASKOSCHADEN
- Gerne erstellen wir für Sie ein Schadengutachten nach einem Kaskofall.
- Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Hierbei legen wir ebenfalls die BVSK-Honorartabelle zugrunde.
- Lassen Sie sich doch vorher eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben.
- Bei Vorlage dieser Freigabe rechnen wir gerne unser Honorar mit Ihrer Versicherung ab.
Unser Tipp:
- Gerade bei Kaskoschäden bis 1.500,– € wird es von den Versicherern gerne gesehen, wenn
- lediglich ein Kurzgutachten erstellt wird. Bieten Sie dies bei einer telefonischen Anfrage
- Ihrem Kaskoversicherer an, und Sie werden in aller Regel eine Kostenübernahmeerklärung bekommen.
SCHADENSKALKULATION BEI BAGATELLSCHADEN
- Bei einer Schadenshöhe von ca. 750 € werden in der Regel keine Gutachten erstellt. Um seine Ansprüche gegenüber dem Schädiger/Versicherung geltend machen zu können, benötigen sie einen Kostenvoranschlag der Werksatt, oder eine Schadenskalkulation von einen Sachverständigem ihrer Wahl.
Unser Tipp:
- Eine Schadenshöhe von ca. 750 € ist bei modernen Fahrzeuge relativ schnell erreicht. Oft einmal werden versteckte Schäden am Fahrzeug durch Besitzer nicht erkannt. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit einem KFZ-Sachverständigen ihres Vertrauens.
Ihr Vorteil:
- Durch fundierte Schadensaufnahme trifft der Sachverständige alle beweissichernden Maßnahmen. Im Streitfall haben Sie die nötigen Beweise.
- Kostenvoranschlag gilt nicht als Beweismittel.
FAHRZEUGBEWERTUNGEN
- für Pkw, Zweiräder, Transporter, Lkw, Omnibusse, Wohnmobile und Wohnanhänger
- Unfallaufnahme
- Beweissicherung
- Beratung
- Gutachtenprüfung
- Fahrzeugbewertung